1) Bodenaushub mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.-% aus Bauschutt wird als Bauschutt definiert.
2) Haufwerksbeprobungen werden nur von einem qualifizierten Probenehmer akzeptiert. Beprobungen durch den Abfallerzeuger selbst werden nicht akzeptiert.
3) Die Voraussetzungen für die Beprobung von Haufwerken müssen den gängigen Vorschriften (Merkblätter d. LfU) entsprechen (www.lfu.bayern.de/abfall/merkblaetter_vollzug/index.htm)
4) In Anried gelten folgende Reglungen: Grenzwerte im Feststoff (Abkürzung FS) max. Z 1.2 Zuordnungswerte im Sinne vom EPP Bayern. Chlorid, Sulfat, und Chrom (ges.) im Eluat (Abkürzung EL) max. Z 1.1 Zurodnungswerte im Sinne vom EPP Bayern .
5) Laut unserem Bescheid sind bei den Gruben Balzhausen und Oberwaldbach die Parameter wie Vanadium, TOC und DOC nachzuuntersuchen.
6) Die Verwertungspreise sind Projektspezifisch. Die konkrete Gebühr wird im Angebot genannt. Die Verwertungspreise sind rein Netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.